FotoLizenz

FOTOLIZENZ - airwatch.de - Fotolizenz


Sehr geehrter Fotointeressent,

in unserem Online-Bilderbogen haben sie die Möglichkeit der Fotobestellung in unterschiedlichen digitalen Größen von z.B 1000 - 6000 Pixel

Info BildGrösse: 

Bildgröße von ca. 6240 x 4160 pix. • maximaler Ausdruck 200cm x 150cm möglich

Bildgröße von ca. 4272 x 2848 pix. • maximaler Ausdruck 120cm x 80 cm möglich


WICHTIG: Erst mit der Entrichtung der vereinbarten Bestellung/Bezahlung erhält der Lizenznehmer ausschließlich die nachfolgend definierten Nutzungsrechte.

Grundsätzlich erwirbt der Lizenznehmer nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht. Allfällig weitere betroffene Rechte wie dasjenige abgebildeter Personen, Handelsmarken, Kunstwerke, Bauwerke u.a. müssen vom Lizenznehmer für den vorgesehenen Nutzungszweck eigenverantwortlich abgeklärt und eingeholt werden.

P r i v a t e N u t z u n g

• Verwendungszweck:

Gestattet ist die Verwendung in privaten Präsentationen oder auf privaten Web-Site zu nicht kommerziellen Nutzung, inklusive Weitergabe innerhalb dieser Präsentation in elektronischer oder individuell ausgedruckter Form. Die Nutzung in Printmedien sowie weiteren traditionellen Druckerzeugnissen (Broschüren, Plakate, Flyer etc.) ist ausgeschlossen. Die Verwendung für unterschiedliche Anwendungsfälle (Bilddatenbanken, Bildkatalogen, sowie mehrere Projekte im Sinne von individuellen Kundenaufträgen) ist nicht gestattet. In diesem Fall muss die kommerzielle Nutzung / Lizenzrecht gekauft werden.

• Weiterverkauf:

Der Weiterverkauf oder die Weitergabe eines Bildes ist nicht zulässig.

• Nicht-Exklusivität:

Der Lizenznehmer erwirbt die Nutzungsrechte für das WEB- und Präsentationsbild/ private Nutzung nicht ausschließlich.

G e w e r b l i c h e N u t z u n g

• Verwendungszweck:

1. Die Verwendung ist für alle Medien zulässig (z.B. Drucksachen, Zeitschriften, WEB, Präsentationen, Flyer). Innerhalb der gleichen Unternehmung ist die mehrmalige Verwendung gestattet. Die Verwendung für unterschiedliche Anwendungsfälle (z.B. mehrere Projekte im Sinne von individuellen Kundenaufträgen) ist nicht gestattet. In diesem Fall muss das Lizenzrecht mehrfach gekauft werden.
2. Die angegebenen Honorare, falls nicht anders angegeben, gelten für die einmalige Nutzung innerhalb des definierten Nutzungsumfanges. Zusätzliche Nutzungen, Nutzungsumfang oder Nutzungsdauer sind entsprechend dem jeweiligen Nutzungszweck erneut honorarpflichtig.
3. Die Herstellerbezeichnung muss sowohl bei analogen als auch digitalen Vervielfältigungen eine zweifelsfreie Zuordnung des(r) Lichtbildes (r) zum Bildhersteller gewährleisten (§ 74 Abs 1 UrhG), ansonsten wird ein Zuschlag wie bei deren Unterlassung (plus 100%) verrechnet.
4. Die Nutzung von Personenaufnahmen in der Werbung darf nur nach gesonderter Vereinbarung erfolgen.
5. Die Nutzungshonorare (Lizenzen) beziehen sich nur auf Standardbildmaterial und nicht auf Exklusivmaterial etc.; hier werden üblicherweise Zuschläge verrechnet.
6. Die Zuschläge/Nachlässe beziehen sich auf das zum Zeitpunkt der Nutzung aktuelle Grundhonorar der jeweiligen Nutzung

• Weiterverkauf:

Der Weiterverkauf oder die Weitergabe eines Bildes ist nicht zulässig.

• Nicht-Exklusivität:

Der Lizenznehmer erwirbt die Nutzungsrechte für das WEB- und Präsentationsbild/ gewerbliche Nutzung nicht ausschließlich.


Nicht zulässige Verwendung:

Die Bilder können vom Lizenznehmer für seinen Verwendungszweck geringfügig abgeändert werden. Nicht gestattet sind insbesondere Abänderungen, die die ursprüngliche Bildaussage so entstellen, dass dem Urheber persönliche Nachteile wie beispielsweise Rufschädigung auferlegt werden sowie Abänderungen, die durch weitere Rechte (Persönlichkeitsrecht, Markenrecht etc.) eingeschränkt und untersagt sind. In diesen Fällen ist beim Rechteinhaber die ausdrückliche schriftliche Bewilligung einzuholen.

Die Bilder dürfen darüber hinaus nicht eingesetzt werden:

• zum Zwecke von unerlaubten und strafbaren Handlungen

• in erniedrigender und rufschädigender Art und Weise für die abgebildete(n) Person(en) sowie

• in erniedrigender und rufschädigender Art für den Fotografen - wenn angenommen werden muss, dass die abgebildete(n) Person(en) nicht mit der geplanten Veröffentlichung einverstanden sein könnte(n). In diesem Fall ist von dieser(n) Person(en) eine ausdrückliche schriftliche Bewilligung einzuholen. Des weiteren ist eine Verwendung nicht zulässig, wenn angenommen werden muss, dass Dritte Rechte (z.B. an Handelsmarken, Bauwerken, Kunstwerken etc.) am Bild geltend machen können. In diesem Fall ist beim Rechteinhaber schriftlich die verwendungsspezifische Bewilligung einzuholen.


Unrechtmässige Nutzung der Bilder:

Der Lizenznehmer hat auf Verlangen des Urhebers die rechtmässige Nutzung von gekauften Bildern zu belegen (z.B. Belegexemplare, Screenshots). Bei jeglicher unberechtigter Verwendung oder Weitergabe des Bildmaterials ist eine Konventionalstrafe von € 1.000,- an den Urheber zu bezahlen. Vorbehalten sind weitergehende Schadenersatzansprüche und rechtliche Schritte.


Urhebervermerk:

Bei der Verwendung von Bildern ist der Urheber anzuführen. Dies kann jedoch, falls es aus Platzgründen oder optischen Erfordernissen nicht direkt unter dem Bild oder seitlich des Bildes möglich ist (Web-Site, Flyer etc.), auch an anderer gut einsehbarer Stelle (Impressum etc.) erfolgen. Der Urhebervermerk lautet: Foto: www.airwatch.de @ Stefan Stevie Wagner - Zu keinem Zeitpunkt darf bei der Verwendung von Bildern der Eindruck erweckt werden, die Verwendung des Inhaltes sei frei von Rechten Anderer.


Lieferbedingungen:

Die Lieferung der digitalen Bilder erfolgt, abhängig vom Umfang des Bildmaterials, per email oder mittels Daten-CD . Der Versand bzw die Freigabe erfolgt nach erfolgter Bezahlung. Der Lizenznehmer erhält das Bild in der von uns vorgegebenen Auflösung und Dateigröße. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die zur Bestellung und Bezahlung notwendigen Angaben vollständig und korrekt zu machen. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Risiko des Lizenznehmers. Der Urheber kann keine Verantwortung übernehmen bei technischen Problemen, welche auf Seiten des Lizenznehmers liegen. Bei Lieferverzug – beispielsweise aufgrund von technischen Problemen – ist dem Urheber schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Reklamationen sind nur möglich innerhalb von sieben Tagen ab dem Eintreffen der Bilddaten. Später gilt die Lieferung in jedem Fall als genehmigt.


Haftungsausschluss:

In keinem Fall haftet der Urheber für Schäden, welche durch die direkte oder indirekte Benutzung des Bildmaterials entstanden sind. Der Urheber übernimmt des weiteren keine Haftung für die Verletzung von Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten Dritter, Markenrechten und anderen Rechten oder Pflichten. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen und ist der Urheber darüber hinaus in jeder Hinsicht schad und klaglos zu halten, sofern er nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.


Sicherheit und Datenschutz:

Der Urheber übernimmt alle üblichen und zumutbaren Anstrengungen bezüglich Sicherheit, insbesondere für die Vertraulichkeit von Lizenznehmer- und Zahlungsdaten. Eine weitergehende Gewährleistung – insbesondere Schadenersatzansprüche betreffend – wird durch den Urheber nicht erbracht. Die Lizenznehmerdaten können für eigene Marketingzwecke und für Auswertungen zu Händen der Bilderlieferanten verwendet werden.


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sowie alle Rechte an den dargestellten Fotos

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